Recht der Psychotherapeuten
Rechtsanwalt Hansen ist seit einigen Jahren rechtsberatend für Psychotherapeuten tätig. Die Beratung umfasst hauptsächlich die Bereiche:
* Forderungsmanagement
* Praxisübernahme-Verträge
* Job-Sharing-Verträge
* Berufsausübungsgemeinschafts-Verträge (Gemeinschaftspraxis)
* Behandlungsverträge (für Privatpatienten)
* Beratung in Bezug auf den Datenschutz bei Patentenakten
* Praxisübernahme-Verträge
* Job-Sharing-Verträge
* Berufsausübungsgemeinschafts-Verträge (Gemeinschaftspraxis)
* Behandlungsverträge (für Privatpatienten)
* Beratung in Bezug auf den Datenschutz bei Patentenakten
Die Komplexität dieser Tätigkeit ergibt sich aus der Vielzahl zugehörigen Rechtsgebiete und Gesetze, unter anderem dem BGB, der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, dem Vertragsarztänderungsgesetz, bis hin zur Bedarfsplanungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung.









