Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte Arbeitgeber und in allen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.
Rechtsanwalt Hansen ist Dozent für Arbeitsrecht. Er hat einen Lehrauftrag für Arbeitsrecht an der staatlichen Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz.
Er beschäftigt sich im Individualarbeitsrecht mit den Themen
1. Arbeitsvertragsabschluss
· Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit, Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit, Arbeitsvertrag zur Probe, Arbeitsvertrag Teilzeit- und Leiharbeit, Gewerbliche Arbeiter sowie Angestellte
2. Inhalt des Arbeitsverhältnisses
4. Rechte des Arbeitgebers bei Pflichtverletzungen der Arbeitnehmer
5. Pflichten des Arbeitgebers
· Entgeltpflicht, Fürsorgepflicht
6. Rechte der Arbeitnehmer bei Pflichtverletzungen des Arbeitgebers
7. Lohn ohne Arbeit
8. Lohnzahlungen
9. Urlaubsrecht
10. Haftung im Arbeitsverhältnis
· Haftung des Arbeitgebers, Haftung der Arbeitnehmer
11. Grundzüge des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere
Mutterschutzgesetz, Erziehungsgeld, Schwerbehindertengesetz, Berufsbildungsgesetz, Arbeitszeitgesetz
12. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigungsschutz, Außerordentliche Kündigung, Ordentliche Kündigung, Allgemeiner Kündigungsschutz, Besonderer Kündigungsschutz, Änderungskündigung, Abfindung
13. Arbeitsschutzgesetz mit ausgewählten Verordnungen
Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Technische Regeln
14. Arbeitssicherheitsgesetz
Regeln der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
und im Kollektiven Arbeitsrecht mit den Themen
1. Betriebsverfassungsrecht (Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte),
2. Tarifvertragsrecht (Koalitionsfreiheiten, Tarifvertragsparteien, Inhalt und Tarifgebundenheit) und
3. Arbeitskampfrecht
Wir empfehlen, sich bei arbeitsrechtlichen Problemstellungen frühzeitig mit einem Anwalt zu beraten. Ist erst ein Prozess anhängig, so wird es nach unserer Erfahrung immer teurer. Werden bereits frühzeitig die rechtlichen Aspekte und Voraussetzungen beleuchtet, so kann nicht selten ein Prozess sogar vermieden werden. Wir begleiten Sie von der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bis hin zur Auflösung oder Kündigung.
Unsere rechtliche Arbeit umfasst:
► Ausarbeitung individueller Arbeitsverträge
► arbeitsrechtliche Kontrolle vorgelegter Arbeitsverträge
► Abmahnungen und Abwehr von Abmahnungen
► Probleme bei Vertragsstörungen im Arbeitsverhältnis
► Mutterschaftsschutz
► Aufhebungsverträge
► außergerichtliche Abfindungen
► Kündigungsschutzprozesse
Auf dem Gebiet der Vertragsbeendigung sind unter anderem folgende Aspekte zu bedenken:
► Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Sie beginnt mit dem Zugang der Kündigung.
► Für den Arbeitnehmer birgt ein Aufhebungsvertrag Chancen, aber auch Risiken, während er für den Arbeitgeber empfehlenswert sein kann, aber nicht muss.
► Die Formulierungen im Arbeitszeugnis sind für den Arbeitnehmer von großer Bedeutung und daher häufig Anlass zum Streit mit dem Arbeitgeber, der durchaus vermeidbar ist. Eine Beratung hilft Streit und Schaden auszuweichen.
► Die neueren Gesetzesänderungen haben den Kündigungsschutz gelockert – die genauen Voraussetzungen sind unter Berücksichtigung der gerichtlichen Auslegung jedoch nicht immer leicht zu durchschauen!
Im Kostenrecht gibt es im Vergleich zum Zivilrecht eine Abweichung:
Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren der ersten Instanz besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Anwalts.










